Konfliktmineralienpolitik

Stellungnahme zur Verwendung von „Konfliktmineralien“ gemäß Artikel 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank-Act)
Die Karl Kruse GmbH Co KG ist sich der Berichte bewusst und beunruhigt darüber, dass Gewinne aus dem Verkauf bestimmter in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) oder angrenzenden Ländern geförderter Metalle dazu beigetragen haben, Krieg und Menschenrechtsverletzungen im Ostkongo anzuheizen. Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act schreibt börsennotierten US-Unternehmen neue Lieferketten-Meldepflichten vor, um die Transparenz und das Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Verwendung von „Konfliktmineralien“ (Tantal, Zinn, Gold und Wolfram oder „Konfliktmineralien“) zu fördern. 3TG“), die bewaffnete Gruppen in dieser Region direkt oder indirekt finanzieren oder begünstigen.
Da die Karl Kruse GmbH CO KG ein autorisierter Händler ohne Entwicklung, Produktion oder eigenen Fertigungseinrichtungen ist, können wir keine Materialdeklarationen in unserem Namen durchführen. Wir sind weder ein US-amerikanisches noch ein börsennotiertes Unternehmen und unterliegen nicht per se dem Artikel 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank-Act). Der Dodd-Frank-Act bezieht sich insbesondere auf Zinn, Tantal, Wolfram, Wolfram, Gold und seine Derivate, die in der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarländern abgebaut werden.
Karl Kruse ist sich der HR 4173 des US-Kongresses voll bewusst, insbesondere im Hinblick auf Abschnitt 1502 – Konfliktmineralien.
Die Karl Kruse GmbH CO KG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Gesundheit, Menschenrechte und Arbeitssicherheit bewusst. Daher stehen wir im ständigen Kontakt mit unseren Vertragsherstellern, um sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte unseres Sortiments allen relevanten gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Wir verfügen über die Erklärungen aller unserer Hersteller zum Dodd-Franck Act (DFA), Abschnitt 1502. Unsere Vertragshersteller verwenden weder direkt noch indirekt Konfliktmineralien, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarländern stammen Aktuelle Informationen.
Als Händler haben wir keinen Einfluss auf die Herkunft der von unserem Lieferanten verwendeten Mineralien. Wir können nicht aussagen, ob Konfliktmaterialien in Hilfs- oder Prozessmaterialien verwendet wurden. Daher können wir keine Garantie geben. Wir können jedoch garantieren, dass wir keine Konfliktmineralien oder Mineralien direkt importieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine speziellen Fragebögen ausfüllen können.
Wenn uns Informationen zu einem Produkt mit Konfliktmineralien vorliegen, bieten wir Ihnen ein Alternativprodukt mit anderer Herkunft an und nehmen es aus unserem Programm.

Wir beobachten weiterhin die laufenden SEC-Entwicklungen und sind bestrebt, unsere Kunden bei der Einhaltung aller Meldepflichten zu unterstützen, sofern zutreffend.

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